Einspruch Grundsteuerbescheid
Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen – So geht’s!
Warum Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen?
Viele Eigentümer erhalten jährlich einen Grundsteuerbescheid von ihrer Gemeinde. Doch nicht immer ist dieser korrekt. Fehler bei der Berechnung, falsche Angaben zur Grundstücksgröße oder Wertansetzung können dazu führen, dass Sie zu viel zahlen. In solchen Fällen haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen.
Frist und Vorgehen beim Einspruch
Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Es empfiehlt sich, den Einspruch schriftlich und per Einschreiben an das zuständige Finanzamt oder die Gemeinde zu senden, um einen Nachweis zu haben.
Mögliche Gründe für einen Einspruch
Fehlerhafte Flächenberechnung: Falls die angegebene Grundstücksgröße nicht stimmt.
Falsche Wertberechnung: Ein zu hoher Einheitswert oder Grundsteuermessbetrag.
Fehlende Berücksichtigung von Vergünstigungen: Zum Beispiel Steuerermäßigungen für Denkmalschutz.
Formelle Fehler: Falsche Adressierung oder Berechnungsgrundlage.
Beispiel für einen Einspruch
Hier eine Mustervorlage, die Sie für Ihren Einspruch nutzen können:
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ, Ort]
[Datum]
An:
[Zuständiges Finanzamt/Gemeinde]
[Adresse]
[PLZ, Ort]
Betreff: Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den mir am [Datum] zugegangenen Grundsteuerbescheid mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein.
Begründung:
Nach meiner Prüfung enthält der Bescheid folgende Fehler:
[z. B. falsche Grundstücksgröße, fehlerhafte Berechnung des Einheitswerts, fehlende Berücksichtigung von Steuerermäßigungen etc.]
Ich bitte um eine Korrektur des Bescheids und um eine schriftliche Bestätigung meines Einspruchs. Bitte teilen Sie mir mit, wenn weitere Unterlagen erforderlich sind.
Was passiert nach dem Einspruch?
Nach Einreichung des Einspruchs prüft das Finanzamt oder die Gemeinde die Angaben. Falls der Fehler bestätigt wird, erfolgt eine Korrektur des Bescheids. Wird der Einspruch abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie klagen können.

Erste Preiseinschätzung für Ihre Immobilie
Bevor Sie Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen, können Sie über unsere Immobilienbewertung eine erste Preiseinschätzung für Ihre Immobilie einholen. So erhalten Sie einen Überblick über den aktuellen Marktwert und können besser einschätzen, ob der Bescheid fehlerhaft ist.
Fazit
Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid kann sich lohnen, insbesondere wenn Fehler vorliegen. Prüfen Sie Ihren Bescheid genau und nutzen Sie die Möglichkeit, sich gegen eine zu hohe Steuerforderung zu wehren. Nutzen Sie gerne unsere Mustervorlage, um Ihren Einspruch unkompliziert zu formulieren!