Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung admin Februar 2, 2024

Gebäudeversicherung

  • Die Gebäudeversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für jeden Hausbesitzer. Sie bietet Sicherheit vor den hohen Kosten für Reparaturen nach einem versicherten Schadensfall.
  • Im Falle eines Hausverkaufs geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über, wie es das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorschreibt.
  • Nach dem Eigentümerwechsel ist der Käufer jedoch nicht verpflichtet, die Gebäudeversicherung beizubehalten. Dank eines Sonderkündigungsrechts hat er die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
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Gebäude­­ver­si­che­rung des Vor­besitzers übernehmen oder kündigen?

Nicht immer entspricht der bestehende Versicherungsschutz einer Immobilie den Bedürfnissen des neuen Eigentümers. Daher sollten Sie sorgfältig darüber nachdenken, ob Sie die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers übernehmen oder zu einem anderen Versicherungsanbieter wechseln. Überprüfen Sie, ob die Tarife und Leistungen der bestehenden Wohngebäudeversicherung Ihren Anforderungen gerecht werden.

Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie folgende Kriterien berücksichtigen:

  • Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung sollte ausreichend sein, um im Falle eines Totalschadens die Kosten für einen Wiederaufbau zu decken. Andernfalls könnte der unterversicherte Immobilieneigentümer auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.

  • Die Höhe der Versicherungsprämie sollte den gebotenen Leistungsumfang widerspiegeln: Zahlt die Versicherung im Schadenfall den Neuwert der versicherten Gebäudebestandteile oder nur den Zeitwert? Schäden durch Einbruch und Vandalismus sind in der Regel nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, bei Diebstahl kann sich eine Hausratversicherung lohnen.

Lassen Sie sich von unserem Spezialisten für Gebäudeversicherungen Herrn Guido Köllen unverbindlich beraten!

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