Baugrundstück für eine Doppelhaushälfte | PROVISIONSFREI
Eckdaten
- Art Grundstücke
- Lage 51515 Kürten
- Kaufpreis 85.000,00 €
- Grundstücksfront ca. 10 m
- Grundstück ca. 253 m²
- Bezugstermin sofort
- Erschließung Voll erschlossen
- Kurzfristig bebaubar ja
- Immobilien-ID 130126024
Immobilie
Das Grundstück Flurstück 144 weist eine Gesamtbreite von rd. 20 m, bei einer Tiefe von ca. 24 m, auf. Wir bieten die Möglichkeit, die Hälfte des Grundstücks zu erwerben. Gesucht werden 2 Bauherren für 2 Doppelhaushälften!
Das Flurstück 144 ist ein unbebautes Grundstück, welches laut Gemeinde Kürten als erschlossener Bauplatz einzustufen ist. Es liegt im Bereich einer Ortslagensatzung. Die Ortsstraße ist eine Gemeindestraße, welche im Außenbereich liegt. Auf dem Grundstück befindet sich an der Durchgangsstraße ein befestigter Stellplatz.
Es sind Vorhaben zulässig, die den Bestimmungen der Satzung genügen und sich nach Art und Umfang in die Umgebungsbebauung einfügen. Da das unbebaute Flurstück 144 vollständig von der Satzung erfasst wird, ist auch hier eine Bebaubarkeit gegeben. Da das Grundstück bisher unbebaut ist, greift die Beschränkung, dass max. 2 Wohneinheiten/2 Doppelhaushälften errichtet werden können.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Lage
Das Grundstück befindet sich etwa in der Mitte des Ortsteils Breibach, zwischen der Hauptstrasse und einem südlichen Nebenarm des „Breibacher Weg“. Dieser ist eine der Ost-West-Querverbindungen in der Gemeinde Kürten, welche von der „Wipperfürther Straße“ (L 286) im Sülztal und weiter über die K 32 „Biesfelder Straße“ und „Neuensaal“ zur Bundesstraße (B 506) auf der Höhe bei Bechen führt. Die B 506 verläuft von Köln-Mülheim über Bergisch Gladbach und die Gemeindegebiete von Odenthal und Kürten mit jeweils mehreren Ortschaften zur Stadt Wipperfürth.
Auch die östliche L 286 ist eine Hauptverbindungsstraße von Bergisch Gladbach nach Wipperfürth.
Der „Breibacher Weg“ weist neben der durchgehenden Hauptachse (Durchgangsstraße) mehrere Nebenarme (Anliegerstraßen) auf. Das Flurstück Nr. 144 erstreckt sich zwischen der nördlich verlaufenden Durchgangsstraße und einem bebauten Grundstück Nr. 145 an der südlichen Anliegerstraße. Die Entfernung zur Ortsmitte Kürten beträgt ca.3 km.
Bebaubarkeit
Es besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Das Grundstück liegt aber innerhalb der Ortslagensatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB.
Weitere Festsetzungen:
0,25 = Grundflächenzahl (GRZ)
Insgesamte Baufläche: 12×12 Meter
Maxim. Firsthöhe 9,5 m
ED = nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
2WE = maximal 2 WE je Geb. bei Neubauten zulässig
Sonstiges
Das Programm "Wohneigentum für Familien (WEF)" ist als Nachfolgeprogramm des Baukindergelds in aller Munde. Diese Familienförderung ermöglicht Familien mit geringen bis mittleren Einkommen den Traum der eigenen vier Wände. Die jährliche Einkommensgrenze beträgt mit einem Kind seit dem 16. Oktober 2023 90.000 Euro und für jedes weitere minderjährige 10.000 Euro zusätzlich. Die Jahreseinkommensgrenze wird damit um rund 30.000 Euro erhöht.
Die Förderung "Wohneigentum für Familien" fördert ausschließlich energieffiziente Wohngebäude, die neugebaut werden. Bestandsgebäude sind ausgeschlossen. Wenn Sie alle Voraussetzungen der Familienförderung erfüllen, können Sie von einem zinsvergünstigten Kredit von bis zu 270.000 Euro profitieren.